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Fahrerlaubnisklasse  Klasse CE
mit Vorbesitz der Klasse C

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre bzw. 18 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung: ärztliche Bescheinigung & augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA)


Inhalt:

  • Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
  • Erwerb der „ERSTE HILFE“ – Bescheinigung
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren Lkw und LKW Kombinationen (Sattel – oder Gliederzug)
  • Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE inkl. einmaliger Prüfgebühren


Einzelaufstellung:

  • 1 Zeitstunde       
    Informationsgespräch & Übergabe der benötigten Unterrichtsmaterialien 
  • 6,75 Zeitstunden   
    9 Blöcke á 45 min. Lehrgang für Erste- Hilfe
  • 7,5  Zeitstunden      
    Theoretische Ausbildung nach §5/5d FahrschulAusbO durch eine Fahrschulfachkraft
    6 Unterrichtseinheiten á 90 min. theoretischer Grundstoff
    4 Unterrichtseinheiten  á 90 min. klassenspezifischer Unterricht  
  • 20 Zeitstunden        
    Begleitendes digitales Lernen mit fachspezifischen Lernprogrammen,
    auch in unterschiedlichen Sprachen möglich
    Lernerfolgskontrolle durch das zuständige Fahrschulfachpersonal
  • 2 Zeitstunden          
    Vorbereitung zur Theorieprüfung inkl. Vorprüfung
  • 1 Zeitstunde       
    Durchführung der theoretischen Prüfung bei der Prüfstelle DEKRA (inkl. Prüfstellen An- und Abfahrt)
  • ca. 7,5 Zeitstunden       
    10 Übungseinheiten á 45 min. praktische Grund- Ausbildung in einer behördlich zugelassenen Fahrschulwagenkombination der Kl.CE.- nach § 5/5d der FahrschulAusbO sowie in Anlehnung des Curricularen Leitfaden der DFA und des Fahrlehrerverbandes
  • 7,5 Zeitstunden       
    10 Übungseinheiten á 45 min. praktische Sonderfahrten (gesetzl. Pflicht- Ausbildung)
    "Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten" in einer behördlich zugelassenen                     Fahrschulwagenkombination der Kl.CE
  • 2 Zeitstunden           
    Durchführung der praktischen Fahrprüfung bei der DEKRA  (inkl. Prüfstellen An- und Abfahrt)


Termin:        
Individueller Einstieg nach Beratung und Absprache

Abschluss :  

Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird durch den amtlichen Sachverständigen die vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt.    

Bitte beachten:
...alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE durchführen,  müssen eine "Grundqualifikation" durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen. ...bei Besitzstandsregelung (Vorbesitz Führerschein Klassen C1 / D / D1) müssen Bus- und Lkw-Fahrer, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilnehmen.

 
 
 
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