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Fahrerlaubnis Klasse C oder C1

Zielgruppe / Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20,5 Jahre
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung: ärztliche Bescheinigung & augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • keine nennenswerten Eintragungen im Verkehrszentralregister (KBA)

Inhalt:

  • Beratungsgespräch mit Informationen und Unterstützung zu behördlicher Antragstellung, Erläuterung des Ausbildungsablaufs
  • Erwerb der „ERSTE HILFE“ – Bescheinigung
  • Vermittlung theoretischer und praktischer Kenntnisse zum Führen von schweren Lkw und LKW Kombinationen (Sattel – oder Gliederzug)
  • Erwerb der Führerscheinklassen C oder C1 inkl. einmaliger Prüfgebühren

Einzelaufstellung:

  • 1 Zeitstunde       
    Informationsgespräch & Übergabe der benötigten Unterrichtsmaterialien 
  • 6,75 Zeitstunden       
    9 Blöcke á 45 min. Lehrgang Erste-Hilfe
  • 12 Zeitstunden       
    Theoretische Ausbildung nach §5/5d FahrschulAusbO  durch eine Fahrschulfachkraft
    6 Unterrichtseinheiten  á 90 min. theoretischer Grundstoff
    10 Unterrichtseinheiten á 90 min. klassenspezifischer Unterricht
  • 20 Zeitstunden        
    Begleitendes digitales Lernen mit fachspezifischen Lernprogrammen, auch in
    unterschiedlichen Sprachen möglich
    Lernerfolgskontrolle durch das zuständige Fahrschulfachpersonal
  • 2 Zeitstunden           
    Vorbereitung zur Theorieprüfung inkl. Vorprüfung
  • 1 Zeitstunde       
    Durchführung der theoretischen Prüfung bei der Prüfstelle DEKRA  (inkl. Prüfstellen An- und Abfahrt)
  • ca. 7,5 Zeitstunden       
    10 Übungseinheiten á 45 min. praktische Grund-Ausbildung in einem behördlich zugelassenen Fahrschulwagen der  Kl.C oder C1 nach § 5/5d der FahrschulAusbO sowie in Anlehnung des Curricularen Leitfaden der DFA und des Fahrlehrerverbandes
  • 7,5 Zeitstunde       
    10  Übungseinheiten á 45 min. praktische Sonderfahrten (gesetzl. Pflichtausbildung)
    "Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten" in einem behördlich zugelassenen Fahrschulwagen der  Kl.C oder C1
  • 2 Zeitstunden       
    Durchführung der praktischen Fahrprüfung bei der DEKRA
    (inkl. Prüfstellen An- und Abfahrt)

Termin:         Individueller Einstieg nach Beratung und Absprache


Abschluss :   

Nach Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung wird durch den amtlichen Sachverständigen die vorläufige Fahrerlaubnis ausgehändigt.    

Bitte beachten Sie:
...alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE durchführen,  müssen eine „Grundqualifikation“ durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen. …bei Besitzstandsregelung (Vorbesitz Führerschein Klassen C1 / D / D1) müssen Bus- und Lkw-Fahrer,  alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilnehmen.

 
 
 
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